Statement der Landesarmutskonferenz Sachsen-Anhalt zum Stand der laufenden Koalitionsverhandlungen
In den laufenden Koalitionsverhandlungen zeichnet sich ein „Triumph“ der CDU beim Thema Bürgergeld ab. Es droht ein massiver Rückschritt in der sozialen Sicherung: Die CDU setzt sich offenbar mit zentralen Forderungen zur Verschärfung des Bürgergelds durch. Geplant sind die Wiedereinführung des Vermittlungsvorrangs, vollständiger Leistungsentzug bei vermeintlicher „Verweigerung“ sowie die Abschaffung der Karenzzeit für Schonvermögen.
Barbara Höckmann
Vorsitzende des Sprecher*innenrates der Landesarmutskonferenz Sachsen-Anhalt (AWO Landesverband Sachsen-Anhalt e.V.)
„Die anhaltende perfide Stimmungsmache gegen das Bürgergeld und der Menschen, die darauf angewiesen sind, ist unerträglich. Eine Politik, die Druck und Strafen in den Fokus rückt, betreibt Stigmatisierung, drückt das Lohnniveau und verhindert nachhaltige Integration in Arbeit. Gewinner solcher Debatten sind Arbeitgeber, deren Geschäftsmodell auf unsicherer Beschäftigung und Niedriglohn beruht. Wir brauchen genau das Gegenteil: Armutsfeste, sanktionsfreie Sozialleistungen und faire, existenzsichernde Löhne!“
Mamad Mohamad
Mitglied im Sprecher*innenrat der Landesarmutskonferenz Sachsen-Anhalt (Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt e.V.)
„Die geplanten Verschärfungen beim Bürgergeld sind ein Rückschritt in der sozialen Sicherung. Statt Menschen in schwierigen Lebenslagen zu unterstützen, setzt die Politik erneut auf Druck und Sanktionen. Das ist enttäuschend und sendet das falsche Signal – soziale Gerechtigkeit sieht anders aus.“
Verfassungswidrige Sanktionen – falsches Feindbild „Totalverweigerer“
Seit der letzten Anhebungen der Regelsätze des Bürgergeldes erleben wir eine vergiftete Stimmungsmache gegen Menschen im Bürgergeldbezug. In der aufgeblähten Debatte um sogenannte „Totalverweigerer“ werden Menschen, die auf unsere Solidarität angewiesen sind, in Sippenhaft genommen. Bereits im Jahr 2019 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass Sanktionen über 30 Prozent das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum verletzen.
Soziale Realität ignoriert
Von den etwa 5,5 Millionen Menschen im Bürgergeldbezug sind viele gar nicht erwerbsfähig, darunter Kinder, Jugendliche, Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen, pflegende Angehörige oder Alleinerziehende ohne Betreuungsplatz. Etwa 800.000 Menschen sind trotz Arbeit auf Bürgergeldbezug angewiesen, um ihre Existenz zu sichern.
Es bleiben ca. 1,7 Millionen Menschen, die als erwerbsfähig gelten. Viele von Ihnen verfügen jedoch nicht über ausreichende Qualifikationen oder sind aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen schwer vermittelbar. Die Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung von Erwerbslosen war ein zentrales Element der Bürgergeldreform.
Die Rückkehr zum sogenannten Vermittlungsvorrang hingegen drängt Betroffene in unsichere Beschäftigungsverhältnisse, anstatt ihnen durch gezielte Bildungsmaßnahmen eine nachhaltige berufliche Perspektive zu eröffnen. Dieser Rückschritt stärkt unsichere Beschäftigung im Niedriglohnsektor.
Wir fordern: Verhindert diesen sozialpolitischen Kahlschlag!
Wer soziale Sicherheit stärken will, darf nicht den Mythos der „faulen Bürgergeldempfänger*innen“ bedienen – sondern muss Chancen schaffen, statt Existenzen zu bedrohen.