Positionspapier der Landesarmutskonferenz Sachsen-Anhalt
Pflegebedürftige Menschen sind in Sachsen-Anhalt zunehmend von Armut betroffen. Das eigene Einkommen reicht oftmals nicht aus, um die Kosten der Pflege zu decken. Der zu zahlende monatliche Eigenanteil bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim lag in Sachsen-Anhalt am 09. Dezember 2024 bei 1.965€. Demgegenüber steht eine monatliche Durchschnittsrente von 1.515 €. Eigenanteile für die Pflege können häufig nicht aus eigenen Mitteln aufgebracht werden. Immer öfter müssen staatliche Leistungen beantragt werden.
Der Eigenanteil wird unter anderem durch die Investitionskosten bestimmt. Investitionskosten sind z. B. Kosten für notwendige Umbaumaßnahmen, Instandhaltung und Modernisierung gemäß gesetzlich, vorgegebener Standards oder für Brandschutzmaßnahmen in den Einrichtungen. Zum 09. Dezember 2024 lagen die Investitionskosten bei durchschnittlich 323 Euro im Monat und sind von den Pflegebedürftigen selbst zu zahlen.
Aus Sicht der Landesarmutskonferenz sollte das Land Sachsen-Anhalt die Investitionskosten übernehmen, um die Pflegebedürftigen zu entlasten.
Im § 9 SGB XI ist geregelt, dass die Länder für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen pflegerischen Versorgungsstruktur verantwortlich sind. Das Nähere zur Planung und zur Förderung der Pflegeeinrichtungen wird durch das Landesrecht bestimmt. Die Länder sind nicht per Gesetz verpflichtet, die Investitionskosten zu übernehmen, aber sie haben die Möglichkeit, die Betroffenen selbst oder die Einrichtungen durch eine Förderung der Investitionskosten zu entlasten. Der Gesetzgeber regt dazu an.